C44.- Sonstige bösartige Neubildungen der Haut

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Bösartige Neubildung: Schweißdrüsen

Bösartige Neubildung: Talgdrüsen

Exklusive:

Bösartiges Melanom der Haut C43.-

Haut der Genitalorgane C51-C52 C60.- C63.-

Kaposi-Sarkom C46.-

Subkodes10

C44.0 Sonstige bösartige Neubildungen: Lippenhaut
C44.1 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Augenlides, einschließlich Kanthus
C44.2 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Ohres und des äußeren Gehörganges
C44.3 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes
C44.4 Sonstige bösartige Neubildungen: Behaarte Kopfhaut und Haut des Halses
C44.5 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut des Rumpfes
C44.6 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut der oberen Extremität, einschließlich Schulter
C44.7 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut der unteren Extremität, einschließlich Hüfte
C44.8 Sonstige bösartige Neubildungen: Haut, mehrere Teilbereiche überlappend
C44.9 Bösartige Neubildung der Haut, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Sonstige bösartige Neubildungen der Haut

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte