C51.- Bösartige Neubildung der Vulva

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.

Subkodes5

C51.0 Labium majusweiblichMorbi-RSA
C51.1 Labium minusweiblichMorbi-RSA
C51.2 KlitorisweiblichMorbi-RSA
C51.8 Bösartige Neubildung: Vulva, mehrere Teilbereiche überlappendweiblichMorbi-RSA
C51.9 Bösartige Neubildung: Vulva, nicht näher bezeichnetweiblichMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung der Vulva

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte