C44.0 Sonstige bösartige Neubildungen: Lippenhaut

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Basalzellenkarzinom der Lippe

Behaarte Haut zwischen der oberen Lippenrotgrenze und der Nase

Behaarte Haut zwischen der unteren Lippenrotgrenze und dem Sulcus mentolabialis

Exklusive:

Bösartige Neubildung der Lippe und des Lippenrots C00.-

Alphabetisches Verzeichnis6

Basalzellkarzinom der Lippe
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Lippenhaut
Primärschlüssel
Lippenbasaliom
Primärschlüssel
Lippenhautkarzinom
Primärschlüssel
Lippenhautkrebs
Primärschlüssel
Nichtmelanomartige bösartige Neubildung der Lippenhaut
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige bösartige Neubildungen: Lippenhaut

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte