C41.- Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Knochen der Extremitäten C40.-

Knorpel: Extremitäten C40.-

Knorpel: Larynx C32.3

Knorpel: Nase C30.0

Knorpel: Ohr C49.0

Subkodes7

C41.0- Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Knochen des Hirn- und GesichtsschädelsAmbulant 4-stellig
C41.1 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Unterkieferknochen
C41.2 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Wirbelsäule
C41.3- Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen, Sternum und KlavikulaAmbulant 4-stellig
C41.4 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Beckenknochen
C41.8 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, mehrere Teilbereiche überlappend
C41.9 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte