C40.9 Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel einer Extremität, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis9

Adamantinom eines Röhrenknochens
Primärschlüssel
Ameloblastom eines Röhrenknochens
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Gliedmaßenknochen a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Gliedmaßen a.n.k.
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Knochenhaut der Phalanxknochen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Phalangen
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung eines kurzen Knochens
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung eines langen Knochens
Primärschlüssel
Epiphysenteratom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel einer Extremität, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte