C25.9 Bösartige Neubildung: Pankreas, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung des Pankreas, des ZNS sowie des Ösophagus — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis10

Pankreaskarzinom
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Pankreas
Primärschlüssel
Pankreaskrebs
Primärschlüssel
Pankreatoblastom
Primärschlüssel
Pankreasmalignom
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Bauchspeicheldrüse
Primärschlüssel
Bauchspeicheldrüsenkrebs
Primärschlüssel
Bauchspeicheldrüsenkarzinom
Primärschlüssel
Adenokarzinom des Pankreas
Primärschlüssel
Zystadenokarzinom des Pankreas
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Pankreas, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte