C15-C26 Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über C15.-FoKA: Konsens

Ein im Krankenhaus bekannter Patient wurde in schlechtem AZ mit bekanntem inoperablem Ösophaguskarzinom aufgenommen mit tumorbedingter Ösophagusstenose. Therapie: Ösophagusbougierung. Entlassung des Patienten am Folgetag ohne weitere Maßnahmen. Was ist die Hauptdiagnose, das Ösophaguskarzinom (C15.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes12

C15.- Bösartige Neubildung des Ösophagus⚖ 1
C16.- Bösartige Neubildung des Magens⚖ 1
C17.- Bösartige Neubildung des Dünndarmes
C18.- Bösartige Neubildung des Kolons⚖ 1
C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, ÜbergangMorbi-RSA
C20 Bösartige Neubildung des RektumsMorbi-RSA⚖ 2
C21.- Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals
C22.- Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
C23 Bösartige Neubildung der GallenblaseMorbi-RSA
C24.- Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
C25.- Bösartige Neubildung des Pankreas
C26.- Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Verdauungsorgane

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte