C18.- Bösartige Neubildung des Kolons

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

In der Vorgeschichte Kolon-Karzinomerkrankung, Behandlung vor drei Jahren abgeschlossen. Regelmäßige Nachsorge bisher erfolgt. Aktuell stationäre Aufnahme aus anderen Gründen. Im Rahmen der Diagnostik zusätzlich Bestimmung des Tumormarkers CEA.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

C18.0 Bösartige Neubildung: Zäkum⚖ 1
C18.1 Bösartige Neubildung: Appendix vermiformis⚖ 1
C18.2 Bösartige Neubildung: Colon ascendens⚖ 1
C18.3 Bösartige Neubildung: Flexura coli dextra [hepatica]⚖ 1
C18.4 Bösartige Neubildung: Colon transversum⚖ 2
C18.5 Bösartige Neubildung: Flexura coli sinistra [lienalis]⚖ 1
C18.6 Bösartige Neubildung: Colon descendens⚖ 1
C18.7 Bösartige Neubildung: Colon sigmoideum⚖ 3
C18.8 Bösartige Neubildung: Kolon, mehrere Teilbereiche überlappend⚖ 1
C18.9 Bösartige Neubildung: Kolon, nicht näher bezeichnet⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Kolons

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte