C16.3 Bösartige Neubildung: Antrum pyloricum

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Magenvorhof

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über C16.-FoKA: Konsens

Wie sind gastrointestinale Stromatumore (GIST) des Magens zu kodieren?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Bösartige Neubildung des Antrum pyloricum
Primärschlüssel
Krebs des Antrum pyloricum
Primärschlüssel
Karzinom des Antrum pyloricum
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Magenvorhofs
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Magenantrums
Primärschlüssel
Karzinom des Magenantrums
Primärschlüssel
Siegelringzellenkarzinom des Magenantrums
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Antrum pyloricum

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte