C10.4 Bösartige Neubildung: Kiemengang

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Branchiogene Zyste [Lokalisation der Neubildung]

Alphabetisches Verzeichnis4

Branchiales Karzinom
Primärschlüssel
Branchiogenes Karzinom
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Kiemenspalte
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung einer branchiogenen Zyste
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Kiemengang

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte