C08.0 Bösartige Neubildung: Glandula submandibularis

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 25.06.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Glandula submaxillaris

Regeln außerhalb des Katalogs1

LSGLSG Berlin-Brandenburg: Tumor statt E43 als Hauptdiagnose25.06.2020

Bei schwerer Mangelernährung als Folge eines Speicheldrüsenkarzinoms, bei der weitere tumorbedingte Probleme behandelt wurden, ist der Tumor die Hauptdiagnose. E43 wäre Hauptdiagnose nur, wenn allein die Mangelernährung behandelt worden wäre (Fall aus 2010).

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis9

Bösartige Neubildung der Glandula submandibularis
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Glandula submaxillaris
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Unterkieferspeicheldrüse
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Ductus submandibularis
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Wharton-Ganges
Primärschlüssel
Karzinom der Glandula submandibularis
Primärschlüssel
Krebs der Glandula submandibularis
Primärschlüssel
Unterkieferspeicheldrüsenkarzinom
Primärschlüssel
Unterkieferspeicheldrüsenkrebs
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Glandula submandibularis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte