C06.1 Bösartige Neubildung: Vestibulum oris

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSABösartige Neubildung der peripheren Nerven / des Bindegewebes / des Mundes / der Zunge / des Rektums / des Magens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Lippenumschlagsfalte (oben) (unten)

Wangenumschlagsfalte (oben) (unten)

Alphabetisches Verzeichnis12

Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundes
Primärschlüssel
Krebs des vorderen Teils des Mundes
Primärschlüssel
Karzinom des vorderen Teils des Mundes
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Lippenumschlagsfalte
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der oberen Lippenumschlagsfalte
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der oberen Wangenumschlagsfalte
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der unteren Lippenumschlagsfalte
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der unteren Wangenumschlagsfalte
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung der Wangenumschlagsfalte
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des bukkalen Sulkus
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Vestibulum oris
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des labialen Sulkus
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Vestibulum oris

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte