B90.9 Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten Tuberkulose

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
30 – 124Altersbeschränkung: 30 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Folgezustände einer Tuberkulose o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über B90.-

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis10

Alte inaktive Tuberkulose
Primärschlüssel
Alte Tuberkulose mit schwerer Ventilationsstörung
Primärschlüssel
Folgen einer Tuberkulose
Primärschlüssel
Folgen einer Tuberkulose der Atmungsorgane
Primärschlüssel
Folgezustände einer Tuberkulose
Primärschlüssel
Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane
Primärschlüssel
Spätfolge einer Tuberkulose
Primärschlüssel
Tuberkulöse Lungenkalzifikation
Primärschlüssel
Tuberkulöse Narbe a.n.k.
Primärschlüssel
Tuberkulöse Pleurakalzifikation a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten Tuberkulose

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte