DRGSystemDeutschland

B90.-Folgezustände der Tuberkulose

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
30 – 124
Altersbeschränkung: 30 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
DKR:D005d
  • D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe

Subkodes5

B90.0Folgezustände einer Tuberkulose des ZentralnervensystemsChronische30 – 124Morbi-RSA’25
B90.1Folgezustände einer Tuberkulose des UrogenitalsystemsChronische30 – 124Morbi-RSA’25
B90.2Folgezustände einer Tuberkulose der Knochen und der GelenkeChronische30 – 124Morbi-RSA’25
B90.8Folgezustände einer Tuberkulose sonstiger OrganeChronische30 – 124Morbi-RSA’25
B90.9Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten TuberkuloseChronische30 – 124Morbi-RSA’25

Änderungen

2010Bestand
Folgezustände der Tuberkulose

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte