B34.- Viruskrankheit nicht näher bezeichneter Lokalisation

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Infektion durch Herpes-Virus [Herpes simplex] o.n.A. B00.9

Infektion durch Retroviren o.n.A. B33.3

Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind B97.-

Zytomegalie o.n.A. B25.9

Subkodes7

B34.0 Infektion durch Adenoviren nicht näher bezeichneter Lokalisation
B34.1 Infektion durch Enteroviren nicht näher bezeichneter Lokalisation
B34.2 Infektion durch Koronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation⚖ 1
B34.3 Infektion durch Parvoviren nicht näher bezeichneter Lokalisation
B34.4 Infektion durch Papovaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation
B34.8 Sonstige Virusinfektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation
B34.9 Virusinfektion, nicht näher bezeichnet⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Viruskrankheit nicht näher bezeichneter Lokalisation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte