B34.2 Infektion durch Koronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 07.07.2023 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Schweres akutes respiratorisches Syndrom [SARS] U04.9

Regeln außerhalb des Katalogs1

SchlichtungKann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?07.07.2023
gilt für Aufnahmen ab 01.09.2023 · auch für Rechnungen, die am 07.07.2023 in MD-Prüfung waren

Bei Aufnahme wegen COVID-19-Symptomen ohne organspezifische Manifestation wird das führende Symptom Hauptdiagnose, kombiniert mit U07.1! oder U07.2!. B34.2, B34.88 und B34.9 dürfen zusammen mit U07.1! oder U07.2! nicht kodiert werden. Bezug: DKR D002.

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Kodetext B34.2 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Infektion durch Koronaviren a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen1

2021Titel geändert
Infektion durch Koronaviren Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation
2010Bestand
Infektion durch Koronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte