B06.0 Röteln mit neurologischen Komplikationen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Röteln: Enzephalitis G05.1

Röteln: Meningitis G02.0

Röteln: Meningoenzephalitis G05.1

Alphabetisches Verzeichnis10

Meningitis bei Rubella
Kreuz / Stern
Meningitis bei Röteln
Kreuz / Stern
Enzephalitis bei Rubella
Kreuz / Stern
Enzephalitis bei Röteln
Kreuz / Stern
Enzephalomyelitis bei Rubella
Kreuz / Stern
Enzephalomyelitis bei Röteln
Kreuz / Stern
Meningoenzephalitis bei Röteln
Kreuz / Stern
Myelitis bei Röteln
Kreuz / Stern
Rubella mit neurologischer Komplikation
Kreuz / Stern
Röteln mit neurologischer Komplikation
Kreuz / Stern

Änderungen

2010Bestand
Röteln mit neurologischen Komplikationen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte