B00-B09 Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –

Subkodes10

B00.- Infektionen durch Herpesviren [Herpes simplex]
B01.- Varizellen [Windpocken]IfSGLaborausnahme EBM
B02.- Zoster [Herpes zoster]Laborausnahme EBM
B03 PockenSelten
B04 AffenpockenSelten
B05.- MasernIfSGLaborausnahme EBM
B06.- Röteln [Rubeola] [Rubella]IfSGLaborausnahme EBM
B07 Viruswarzen
B08.- Sonstige Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind, anderenorts nicht klassifiziert
B09 Nicht näher bezeichnete Virusinfektion, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet ist

Änderungen

2010Bestand
Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte