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A92.2Venezolanisches Pferdefieber

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Meningitis / Enzephalitis / sonstige nicht virale intrakranielle Infektionen / intrakranielle / intraspinale Abszesse oder Phlebitis — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Selten
Diese Erkrankung gilt in Mitteleuropa als selten — ein Hinweis, die Kodierung zu prüfen.
Laborausnahme EBM
Bei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Venezuela-Pferdeenzephalitis

Venezuela-Pferdeenzephalomyelitis

Alphabetisches Verzeichnis3

Venezolanisches Pferdefieber
PrimärschlüsselPrimär†:A92.2
Venezolanische Pferdeenzephalitis
Venezolanische Pferdeenzephalomyelitis

Änderungen

2010Bestand
Venezolanisches Pferdefieber

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte