DRGSystemDeutschland

A20.-Pest

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Selten
Diese Erkrankung gilt in Mitteleuropa als selten — ein Hinweis, die Kodierung zu prüfen.
IfSG
Meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBM
Bei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Infektion durch Yersinia pestis

Subkodes7

A20.0BubonenpestSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25
A20.1HautpestSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25ATC:52’25
A20.2LungenpestSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25ATC:32’25
A20.3PestmeningitisSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25
A20.7PestsepsisSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25
A20.8Sonstige Formen der PestSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25
A20.9nicht näher bezeichnetSeltenIfSGLaborausnahme EBMMorbi-RSA’25

Änderungen

2010Bestand
Pest

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte