A18.- Tuberkulose sonstiger Organe

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.

Subkodes9

A18.0 Tuberkulose der Knochen und GelenkeIfSG⚖ 1Laborausnahme EBM
A18.1 Tuberkulose des UrogenitalsystemsIfSGLaborausnahme EBM
A18.2 Tuberkulose peripherer LymphknotenIfSGLaborausnahme EBM
A18.3 Tuberkulose des Darmes, des Peritoneums und der MesenteriallymphknotenIfSGLaborausnahme EBM
A18.4 Tuberkulose der Haut und des UnterhautgewebesIfSGLaborausnahme EBM
A18.5 Tuberkulose des AugesIfSGLaborausnahme EBM
A18.6 Tuberkulose des OhresIfSGLaborausnahme EBM
A18.7 Tuberkulose der NebennierenIfSGLaborausnahme EBM
A18.8 Tuberkulose sonstiger näher bezeichneter OrganeIfSGLaborausnahme EBM

Änderungen

2010Bestand
Tuberkulose sonstiger Organe

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte