A18.6 Tuberkulose des Ohres

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Laborausnahme EBMBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:

Tuberkulöse Otitis media H67.0

Exklusive:

Tuberkulöse Mastoiditis A18.0

Alphabetisches Verzeichnis6

Innenohrtuberkulose
Primärschlüssel
Ohr-TBC [Tuberkulose]
Primärschlüssel
Ohrtuberkulose
Primärschlüssel
Mittelohrtuberkulose
Kreuz / Stern
Tuberkulöse Otitis media
Kreuz / Stern
Tuberkulose der Tuba Eustachii
Kreuz / Stern

Änderungen

2010Bestand
Tuberkulose des Ohres

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte