DRGSystemDeutschland

Nr. 451

Intravenöse Kurznarkose

D Anästhesieleistungen

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
121
1,0-fach
7,05 €
2,3-fach (Schwelle)
16,22 €
3,5-fach (Höchstsatz)
24,68 €
Behandlung
121 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 16,22 €
16,22 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
16,22 €
× 2,3
24,68 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
16,22 €
× 2,3
16,22 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–11,99 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–12,69 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–8,46 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–12,69 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–7,05 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

D Anästhesieleistungen

Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die jeweils höchstbewertete dieser Leistungen berechnungsfähig; eine erforderliche Prämedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0670: Anlage einer Sauerstoff-Atemsonde bei Narkose

Nach Auffassung des PKV-Verbands enthält die Narkose (z. B. Nr. 451 oder 452) alle im Interesse der Sicherheit gebotenen Maßnahmen einschließlich Sauerstoffgabe; für eine Analogberechnung zu Nr. 670 (A 0670) besteht kein Raum.

Nr. 670, 452Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0827: Narkosetiefemessung (Narco-Trend)

Nach Auffassung des PKV-Verbands sind in der Narkose (z. B. Nr. 451 oder 452) alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie die Messung der Narkosetiefe enthalten; für eine Analogberechnung zu Nr. 827 (A 0827) besteht kein Raum.

Nr. 827, 452Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 451 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 13,79 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.