Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 99,07 € × 2,3 | 150,76 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 99,07 € × 2,3 | 99,07 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 73,23 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 77,53 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 51,69 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 77,53 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 43,07 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
Die perkutane Anlage eines suprapubischen Blasenkatheters wird nach Nr. 1795 berechnet, bei sofortiger Entfernung nach Ablassen des Urins nur Nr. 318. Ein Katheterwechsel läuft analog (A 1833a, analog Nr. 1833); bei offenem Zugang (Sectio alta) gilt Nr. 1796. Ist die Blase schon durch den Zugang eines anderen Baucheingriffs erreichbar und wird der Katheter dann perkutan gelegt, bleibt es nach Auffassung der BÄK bei Nr. 1795.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1796 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 84,25 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.