DRGSystemDeutschland

Nr. 1449

Zahnärzte

Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen

J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
3700
1,0-fach
215,66 €
2,3-fach (Schwelle)
496,02 €
3,5-fach (Höchstsatz)
754,82 €
Behandlung
3700 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 496,02 €
496,02 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
496,02 €
× 2,3
754,82 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
496,02 €
× 2,3
496,02 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–366,63 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–388,19 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–258,80 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–388,19 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–215,66 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber11.09.2020

Leistungslegenden richtig deuten (2)

Bei „und/oder“ in der Legende reicht eine der genannten Leistungen für den Ansatz, auch mehrere oder alle zusammen ergeben die Nummer nur einmal (Beispiel Nr. 1801); den Mehraufwand bildet der Steigerungssatz nach § 5 Abs. 2 ab, mit Begründung nach § 12 Abs. 3. „Insgesamt“ begrenzt auf einen Ansatz, auch wenn in einer Sitzung mehrere Tests oder Bestandteile erbracht werden (Beispiel Nr. 855). Legenden mit „(auch/gegebenenfalls) in mehreren Sitzungen“ werden nur einmal berechnet, selbst wenn die Leistung über mehrere Tage verteilt wird (Beispiel Nr. 1449).

Nr. 1801, 855GrundsätzlichesQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1449 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 421,80 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.