Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 36,60 € × 2,3 | 55,69 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 36,60 € × 2,3 | 36,60 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 27,05 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 28,64 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 19,09 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 28,64 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 15,91 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Die Markierung oder Messung der Achslage einer torischen Intraokularlinse wird analog Nr. 1250 berechnet (am Operationstag je einmal präoperativ für die Markierung und intraoperativ für die Messung). Der Zuschlag für mikrometrische Messungen an Resektionsrändern wird analog Nr. 4815 berechnet, anteilig je nach Zahl der Messungen (bis zu drei).
Das Einspiegeln der Achslage in das Operationsmikroskop ist nach Auffassung des PKV-Verbands eine Orientierungshilfe während der Operation und mit deren Gebühr bezahlt; ein Ansatz analog nach Nr. 1250 (A 1250) entfällt.
Die Achslage einer Kunstlinse anhand von Gefäßaufnahmen zu bestimmen, dient nach Auffassung des PKV-Verbands der Kontrolle und Absicherung des Operationsergebnisses; das gehört zur Operation selbst, sodass mangels Lücke kein Ansatz analog nach Nr. 1250 (A 1250) in Betracht kommt.
Das Festlegen der Lage einer einzusetzenden Intraokularlinse ist nach Auffassung des PKV-Verbands Operationsplanung und mit der Operationsgebühr bezahlt; ein eigener Ansatz analog nach Nr. 1250 (A 1250) entfällt.
Markierung und Messung der Achse einer torischen Kunstlinse sind nach Auffassung des PKV-Verbands Planungs- und Kontrollschritte der Kataraktoperation und mit ihr bezahlt; ein Ansatz analog nach Nr. 1250 (A 1250) entfällt. Der Verband stützt sich auf das Zielleistungsprinzip und ein BGH-Urteil von 2010 (III ZR 147/09).
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1250 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 31,12 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.