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Nr. 611Faziale Parese, Hemiparese, Dysarthrie, Schlaganfall

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie
  • G83.6 Zentrale faziale Parese
  • R47.1 Dysarthrie und Anarthrie
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2022-12-12). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme mit linksseitiger Hemiparese bei Verdacht auf Hirninfarkt.

Bei Aufnahme leichte Sprechstörung und leichte Hemiparese links. In der Bildgebung Nachweis von multiplen frischen rechts cerebralen Ischämien. Es erfolgt eine Schlaganfallkomplexbehandlung. Bei zentraler fazialer Parese mit Dysarthrie erfolgt eine logopädische Behandlung.


Welche Nebendiagnosen sind zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Als Nebendiagnosen sind G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie, G83.6 Zentrale faziale Parese und R47.1 Dysarthrie und Anarthrie anzugeben.

Unter G81.0 können auch Halbseitenlähmungen verschlüsselt werden, die keine (relevante) faziale Beteiligung haben. Der Hinweis unter dem Kapitel G83.- Sonstige Lähmungssyndrome („Inkl.: Lähmung (komplett) (inkomplett), ausgenommen wie unter G80-G82 aufgeführt“) bedeutet lediglich, dass ein Kode aus G80-82 zu wählen ist, wenn das Lähmungssyndrom unter diesen Kapiteln eine spezifische Beschreibung findet.