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Nr. 561Mastektomie, prophylaktische, Familienanamnese – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien
  • Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese
2021-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-06-20). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Der stationäre Aufenthalt einer 35-jährigen Frau mit nachgewiesener BRCA1-Mutation und positiver Familienanamnese erfolgt zur prophylaktischen Mastektomie.

Was ist die Hauptdiagnose?


Kann Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose angegeben werden?


Kodierempfehlung:


Entscheidung Schlichtungsausschuss:


Erfolgt die Aufnahme zur prophylaktischen Operation der Brust bei nachgewiesener BRCA1-Mutation und positiver Familienanamnese und findet sich im Resektat keine maligne Neubildung ist Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese als Hauptdiagnose anzugeben. Der Kode Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien kann im vorliegenden Fall nicht als Nebendiagnose angegeben werden.


Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:


Hauptdiagnose ist gemäß DKR 1205 der „Zustand“ Brustkrebs in der Familienanamnese, also Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese.


Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose ist nicht korrekt, da eine Genmutation und keine Chromosomenanomalie vorliegt.