Nr. 552 Heroinkonsum

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:F11.2
  • F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Abhängigkeitssyndrom
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. Stand 04.04.2016. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2016-02-24). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 552, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Die Aufnahme in das Krankenhaus erfolgt zur Entzugsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit. Anamnestisch ist ein Heroinkonsum bekannt, der letzte Konsum liegt elf Jahre zurück. Erhoben wird die Suchtanamnese, ein durchgeführter Drogenurintest zeigt ein negatives Ergebnis bezüglich Heroin. Nach Angaben der Klinik erfolgte eine intensive Überwachung zum Ausschluss von Entzugsanfällen.


Kann als Nebendiagnose F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Abhängigkeitssyndrom kodiert werden?


Kodierempfehlung:


F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Abhängigkeitssyndrom kann nicht als Nebendiagnose kodiert werden. Rein anamnestische Angaben über die Einnahme psychotroper Substanzen, die das Patientenmanagement nicht beeinflusst haben, sind gemäß DKR PD016 nicht zu kodieren.


Die Erhebung einer ausführlichen Suchtanamnese und Drogenurintests gehören zur Standarddiagnostik bei Suchterkrankungen. Eine Überwachung ist bei jeder Alkoholentzugsbehandlung erforderlich.