Nr. 482 Barrett-Ösophagus

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:K22.7
FoKA: KonsensPosition des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM. FoKA-Wiki ↗
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2013-06-06). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 482, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Es wurde vor zwei Jahren ein Barrett-Frühkarzinom diagnostiziert bei Short Barrett-Ösophagus. Das Frühkarzinom war endoskopisch in zwei Sitzungen reseziert worden. Danach hat sich kein Hinweis mehr auf eine Neoplasie ergeben. Vier Monate nach Resektion des Frühkarzinoms erfolgte eine Argon-Plasma-Coagulation (APC)-Therapie der Rest-Barrett-Schleimhaut. In den nachfolgenden Verlaufskontrollen ergab sich kein Hinweis auf maligne Zellen oder eine Metastasierung. Eine weitere Therapie war nicht mehr geplant. Jetzt wurde der beschwerdefreie Patient erneut stationär aufgenommen zu einer Kontrolluntersuchung. Es erfolgte erneut eine Ablation von Rest-Barrett-Mukosa mittels APC-Therapie. Es ergab sich kein Hinweis auf Malignität. Was ist die Hauptdiagnose?


Kodierempfehlung:


Hauptdiagnose ist K22.7 Sonstige Krankheiten des Ösophagus, Barrett-Ösophagus. Die Therapie des Ösophaguskarzinoms war endgültig abgeschlossen. Beim Barrett-Ösophagus handelt es sich um eine Präkanzerose, so dass wegen des möglichen Entartungsrisikos die restliche Barrett-Schleimhaut entfernt wird. Im Rahmen der Untersuchung fanden sich jedoch keine Tumorzellen.