DRGSystemDeutschland

Nr. 333Plasmozytom, Bestrahlung, Osteolyse

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
  • C90.00 Multiples Myelom: Ohne Angabe einer kompletten Remission
  • M89.- Sonstige Knochenkrankheiten
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-04-20). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei fortgeschrittenem Plasmozytom mit multiplen Osteolyseherden erfolgt die stationäre Aufnahme speziell zur Bestrahlung dieser Herde. Wie ist in diesem Fall die Hauptdiagnose zu kodieren?


M89.50 Sonstige Knochenkrankheiten, Osteolyse, mehrere Lokalisationen


oder


C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes


oder


C90.00 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen, Multiples Myelom ohne Angabe einer kompletten Remission


Kodierempfehlung:


Die Osteolyseherde sind unmittelbar mit dem Tumor, der eine maligne Systemerkrankung ist, assoziiert. Die Behandlung erfolgt direkt am Tumor, deswegen ist als Hauptdiagnose C90.00 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen, Multiples Myelom ohne Angabe einer kompletten Remission zu verschlüsseln.


Bei Lymphomen ist der Kode C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes laut ICD für Zustände anzugeben, die unter C81-C88 klassifizierbar sind (siehe auch DKR 0215).


Nach der DKR D009 darf die Resteklassen „Sonstige…“ nur dann angewendet werden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es in der ICD-10-GM keine eigene Klasse gibt. Ein Kode aus M89.- Sonstige Knochenkrankheiten trifft aber hier nicht zu, da das vorliegende Krankheitsbild spezifisch abgebildet werden kann.