DRGSystemDeutschland

Nr. 308Neubildungen, bösartige, Carcinoma in situ, C97!, Primärtumore, Lokalisation

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • C50.8 Bösartige Neubildung: Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend
  • C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen
  • D05.7 Sonstiges Carcinoma in situ der Brustdrüse
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2009-12-17). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Eine Patientin wird an beiden Mammae operiert, auf der einen Seite ergibt sich ein invasives Karzinom, zu kodieren mit C50.8 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma], Brustdrüse, mehrere Teilbereiche überlappend, auf der anderen Seite ein Carcinoma in situ, D05.7 Carcinoma in situ der Brustdrüse [Mamma], Sonstiges Carcinoma in situ der Brustdrüse. Kann hier zusätzlich C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen kodiert werden?


Kodierempfehlung:


Nach der ICD-Systematik werden die bösartigen Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe, unter C00-C75 aufgelistet. Die Carcinomata in situ bilden eine eigene Gruppe in D00-D09 "In-situ-Neubildungen".


Der Kode C97! erfordert (eine) bösartige Neubildung(en) als Primärtumor(en) (an mehreren Lokalisationen), die per definitionem hier nicht vorliegt.