Nr. 300 Blasenoperation, Nachblutung, Spülkatheter

VerwendungKodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
ICD:C67.8,T81.0
  • C67.8 Bösartige Neubildung: Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend
  • T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert
FoKA: DissensDer Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der DGfM widerspricht dieser Empfehlung — die Frage ist zwischen MD und Krankenhäusern umstritten. FoKA-Wiki ↗
Im Text erwähntT80.-, T88.-
2026-01-01Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2010-02-11). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.
GeändertSeit dem Abruf vom 12.02.2026 neu datiert (turnusmäßige Überprüfung, Wortlaut unverändert).
QuelleDatenbank der SEG-4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes, Nr. 300, abgerufen am 25.09.2026.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Bei einem Patienten wird eine transurethrale Resektion (TUR) eines Blasenkarzinoms durchgeführt. Der intraoperative Verlauf ist komplikationslos. Am ersten postoperativen Tag kommt es zu einer Nachblutung ohne Blasentamponade, es erfolgt eine Spülbehandlung. Als Hauptdiagnose wird der Kode C67.8 Bösartige Neubildung der Harnblase, Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend verschlüsselt. Wie wird die postoperative Blutung als Komplikation im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff kodiert?


Kodierempfehlung:


Patienten haben nach einer TUR der Blase üblicherweise einen Spülkatheter für 1-2 Tage. Sind in diesem Zeitraum bei liegendem Spül-Dauerkatheter "Nachblutungen" (blutige Spülflüssigkeit) dokumentiert und ist eine Änderung des Patientenmanagements nicht erkennbar, so ist die Kodierung über T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert nicht begründet.


Wird der Spül-Dauerkatheter nach 1-2 Tagen entfernt und kommt es zu Nachblutungen, die es erforderlich machen, wieder einen Spül-Dauerkatheter anzulegen oder ist wegen persistierender Nachblutung über den üblichen Zeitraum von 1-2 Tagen hinaus eine Behandlung mit Spül-Dauerkatheter erforderlich, besteht eine Beeinflussung des Patientenmanagements. Unter Berücksichtigung der DKR D015 Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen und der dort vorgegebenen Hierarchisierung (spezifischer Kode für die Erkrankung vor Kodes aus Tabelle 1 vor Kodes aus T80 – T88) ist für diese Fälle T81.0 der spezifische Kode. Einen spezifischeren Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung gibt es nicht.