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Nr. 143Ösophaguskarzinom, Tumorstenose, Malignom, Hauptdiagnose

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • C15.- Bösartige Neubildung des Ösophagus
  • K22.2 Ösophagusverschluss
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2007-04-25). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Ein im Krankenhaus bekannter Patient wurde in schlechtem AZ mit bekanntem inoperablem Ösophaguskarzinom aufgenommen mit tumorbedingter Ösophagusstenose. Therapie: Ösophagusbougierung. Entlassung des Patienten am Folgetag ohne weitere Maßnahmen.

Was ist die Hauptdiagnose, das Ösophaguskarzinom (C15.-) oder die Ösophagusstenose (K22.2)?


Kodierempfehlung:


Da hier eine direkte Assoziation mit dem Tumor (Ösophagusstenosierung) vorliegt, und die Behandlung auch am Tumor erfolgt (Bougierung), ist ein Kode aus C15.- Bösartige Neubildung des Ösophagus als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.


Siehe auch Kodierempfehlung 84.