Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dET: ET01.03Wird →9-640.082016
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dET: ET01.01Wird →9-640.06, 9-640.072016
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 12 bis 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dET: ET01.02Wird →9-640.07, 9-640.082016
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dWird →9-640.04, 9-640.05, 9-640.062016
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dWird →9-640.13, 9-640.14, 9-640.152016
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dWird →9-640.15, 9-640.162016
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: Mehr als 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dWird →9-640.16, 9-640.172016
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 22 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 BehandlungstagZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 2 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 3 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 4 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 5 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 6 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 7 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 8 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 9 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 10 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 11 BehandlungstageZusatzkode≤18nur § 17dNeu⚖ 2
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17dWird →9-617, 9-6182016
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17dWird →9-617, 9-6182016
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 24 bis 26 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17dWird →9-617, 9-6182016
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 26 bis 28 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17dWird →9-617, 9-6182016
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 32 bis 34 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17dWird →9-617, 9-6182016
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: mehr als 30 bis 32 durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen erbrachte Therapieeinheiten/Wochenur § 17dWird →9-617, 9-6182016
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 1 bis 2 Merkmalen: Intensivbehandlung ohne Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-617, 9-6182016Hinweis
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A1 (Regelbehandlung)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A2 (Intensivbehandlung)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A3 (Rehabilitative Behandlung)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A4 (Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A5 (Psychotherapie)nur § 17d
Behandlung von Erwachsenen in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, Allgemeine Psychiatrie: Behandlungsbereich A6 (Tagesklinische Behandlung)nur § 17d
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 26 bis 28 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen: mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten Therapieeinheiten: mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 30 bis 32 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dWird →9-6662016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 22 bis 24 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit bis 2 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 24 bis 26 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern mit durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachten Therapieeinheiten: Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6562016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 20 bis 22 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 22 bis 24 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 32 bis 34 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit bis 2 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 2 bis 4 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016
Behandlung im besonderen Setting bei psychischen und psychosomat. Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 4 bis 6 durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen erbrachten TEen pro Woche≤18nur § 17dWird →9-6862016