9-984.0 Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)

9-98·Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
WiederkehrendPflegebedürftigkeit — kennzeichnet einen dauerhaft fortbestehenden Patientenstatus.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.

Gilt für den ganzen Zweig1

9-98 Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit
Hinweis:
Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung

Von diesen Kodes verlangt1

9-984Pflegebedürftigkeit

Alphabetisches Verzeichnis2

Erhebliche PflegebedürftigkeitEine Schlüsselnummer
Pflegebedürftig nach Pflegestufe IEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2017Gestrichen
übergeleitet in 9-984.79-984.8
2014Neu
Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015