DRGSystemDeutschland

9-990Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung

9-99·Obduktion und nicht belegte Schlüsselnummern

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
DKR:P017q26
  • P017q Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 930 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 69 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr5926332,4 %
1 bis unter 5 Jahre9450,36 %
5 bis unter 10 Jahre6330,24 %
10 bis unter 15 Jahre5320,20 %
15 bis unter 18 Jahre4310,16 %
18 bis unter 20 Jahre5410,20 %
20 bis unter 25 Jahre208120,80 %
25 bis unter 30 Jahre369271,4 %
30 bis unter 35 Jahre5017332,0 %
35 bis unter 40 Jahre6129322,4 %
40 bis unter 45 Jahre6336272,5 %
45 bis unter 50 Jahre6337262,5 %
50 bis unter 55 Jahre11977424,8 %
55 bis unter 60 Jahre183127567,3 %
60 bis unter 65 Jahre2831929111 %
65 bis unter 70 Jahre37426910515 %
70 bis unter 75 Jahre36623513115 %
75 bis unter 80 Jahre27716511211 %
80 bis unter 85 Jahre29217411812 %
85 bis unter 90 Jahre15575806,2 %
90 bis unter 95 Jahre5328252,1 %
ab 95 Jahren9540,36 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Klinische Obduktion
Eine Schlüsselnummer1:9-990
Obduktion zur Qualitätssicherung
Eine Schlüsselnummer1:9-990

Änderungen

2010Bestand
Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.