DRGSystemDeutschland

9-801.0Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen: Therapiezeiten am Patienten durch Ärzte

9-80·Spezifische Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
≤18
Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen; zu Beginn 18. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahme bis 21).
nur § 17d
Gilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes7

9-801.00
Bis 30 Minuten pro Tagnur § 17d≤18
9-801.01
Mehr als 30 bis 60 Minuten pro Tagnur § 17d≤18
9-801.02
Mehr als 60 bis 90 Minuten pro Tagnur § 17d≤18
9-801.03
Mehr als 90 bis 120 Minuten pro Tagnur § 17d≤18
9-801.04
Mehr als 120 bis 180 Minuten pro Tagnur § 17d≤18
9-801.05
Mehr als 180 bis 240 Minuten pro Tagnur § 17d≤18
9-801.06
Mehr als 240 Minuten pro Tagnur § 17d≤18

Änderungen1

2018Neu
Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen: Therapiezeiten am Patienten durch Ärzte
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.