DRGSystemDeutschland

9-80...9-80Andere Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Verwendung
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≤18
Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen; zu Beginn 18. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahme bis 21).
nur § 17b
Gilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes1

9-801
Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Kindern und Jugendlichennur § 17d≤18Strukturprüfung26

Änderungen3

2018Neu
Andere Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
ohne Vorgänger
2015Gestrichen
ersatzlos
2014Neu
Andere Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.