9-800 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen

9-80·Behandlung im besonderen Setting bei Kindern und Jugendlichen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
≤18Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen; zu Beginn 18. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahme bis 21).
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
NeuEntfällt 2015Neu im Jahrgang 2014.

Kodieranleitung15

Exklusive:
Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern 9-65, Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen 9-66, Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen 9-67, Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen 9-68
Hinweis:
Sofern beispielsweise für die somatische Entgiftung oder aus anderen Gründen vor oder auch während der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen eine Intensivbehandlung oder auch eine andere, den Komplexkodes (9-65 bis 9-68) zugeordnete Versorgung erforderlich wird, sind die jeweils zutreffenden Kodes aus 9-65 bis 9-68 für diese Zeiten anzuwenden. Diesbezügliche Behandlungstage können nicht der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen zugerechnet werden. Als erster Tag der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen gilt dann der Tag nach Abschluss der jeweiligen Behandlung (9-65 bis 9-68). Als letzter Tag der spezifischen Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen gilt der Tag der Aufnahme der jeweiligen Behandlung (9-65 bis 9-68). Wird die spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen unterbrochen, so werden die jeweils zutreffenden Behandlungstage addiert und die Summe entsprechend kodiert
Ein Kode aus diesem Bereich ist auch bei einem vorzeitigen Abbruch der Behandlung anzugeben
Eine kriseninterventionelle Behandlung bei Kindern und Jugendlichen 9-690 kann gesondert kodiert werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, sofern das besondere Setting für die spezielle Behandlung an mindestens 14 Tagen angewendet wurde oder bei weniger als 14 Tagen ein vorzeitiger Abbruch der Behandlung in diesem Setting erfolgte
Ein Kode aus diesem Bereich kann bei einfachem oder multiplem Substanzmissbrauch kodiert werden und gilt für alle Formen des Konsums
▸ noch 9 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Multidisziplinäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf einer Spezialstation für Suchtpatienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) unter Leitung eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, mit individuellem, ärztlich indiziertem Einsatz von mindestens 2 Verfahren an Fachtherapien pro Woche wie z.B. Ergotherapie, körperbezogenen Therapieverfahren und mit schulischem Angebot (sofern schulpflichtig oder berufsschulpflichtig), mit entwicklungsspezifischem Umgang und Anleitung und mit Bezug auf das oder im Lebensumfeld des Patienten im besonderen suchtspezifischen Setting. Diese Stationen umfassen ein hochstrukturiertes therapeutisches Milieu und arbeiten nach einem integrierten, auf das Störungsbild zugeschnittenen Konzept
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Somatische Entgiftung (sofern keine Intensivbehandlung erfolgt), ggf. über Substitutionsmittel oder andere pharmakologische Unterstützung sowie suchtspezifische roborierende Maßnahmen, differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, Gesundheits- und Selbstfürsorgetrainings, soziales Kompetenztraining, Stabilisierung der familiären und/oder psychosozialen Situation, Klärung und Anbahnung der schulischen/beruflichen Wiedereingliederung, ggf. juristische und sozialrechtliche Anspruchsklärung sowie Behandlung nach Traumatisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Vermittlung, ggf. Einleitung suchtspezifischer Anschlussbehandlungen oder erforderlicher Jugendhilfemaßnahmen
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Standardisiertes suchtmedizinisches Assessment entsprechend den Leitlinien der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände einschließlich der Erhebung eines nicht substanzgebundenen Suchtverhaltens
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs oder eine ausführliche multiprofessionelle Behandlungsplanung mindestens alle 4 Wochen
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Sofern erforderlich Begleitung bei Klärungen mit juristischen Instanzen
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Diagnostik und Behandlung von kinder- und jugendpsychiatrischer Komorbidität bzw. einer kinder- und jugendpsychiatrischen Grundstörung
Mindestmerkmale: Die folgenden Merkmale sind mindestens Teil des Konzeptes: Familienarbeit, sofern die Herkunftsfamilie kooperationsfähig ist, alternativ Arbeit mit Bezugspersonen aus Ersatzfamilien oder der Jugendhilfe

Subkodes5

9-800.0
Weniger als 14 Behandlungstage≤18nur § 17dNeuEntfällt 2015
9-800.1
Mindestens 14 bis höchstens 28 Behandlungstage≤18nur § 17dNeuEntfällt 2015
9-800.2
Mindestens 29 bis höchstens 42 Behandlungstage≤18nur § 17dNeuEntfällt 2015
9-800.3
Mindestens 43 bis höchstens 60 Behandlungstage≤18nur § 17dNeuEntfällt 2015
9-800.4
Mindestens 61 Behandlungstage≤18nur § 17dNeuEntfällt 2015

Von diesen Kodes verlangt4

9-65Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-66Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-67Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-68Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Änderungen2

2015Gestrichen
ersatzlos
2014Neu
Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2014 · Stand 16.10.2013 · © Copyright DIMDI 1994-2014