9-695 Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

9-69·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
Entfällt 2018Entfällt ab dem Jahrgang 2018.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 07.07.2011 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung5

Hinweis:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern 9-656, der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen 9-666, der psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen 9-672 und der psychiatrisch-psychosomatischen Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen 9-686 angegeben werden
Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Supervisionsaufwand einzeln anzugeben
Zu kodieren sind zusätzlich zu den im Rahmen der Primärkodes durchgeführten Regelsupervisionsleistungen erbrachte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsleistungen eines Facharztes/psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten für einen anderen psychotherapeutisch tätigen Arzt oder Psychologen/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, die einem konkreten Patienten zuzuordnen sind und die einen Zeitraum von jeweils mindestens 30 Minuten umfassen. Diese Leistungen sind patientenbezogen unter Angabe des Supervisionsanlasses, des Supervisionsthemas und der sich ergebenden therapiestrategischen Konsequenzen zu dokumentieren
Supervisionsleistungen im Rahmen von Visiten, multiprofessionellen Teamsitzungen oder Übergaben dürfen hier nicht berücksichtigt werden
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQPsychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin07.07.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 9-69

Wie kodiert eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin ihre Leistungen im Bereich 9-60 bis 9-69?

Antwort anzeigen

seit OPS 2023

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2016 bis OPS 2022

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2011 bis OPS 2015

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

9-695.0
Einzelsupervisionnur § 17dEntfällt 2018Hinweis⚖ 1
9-695.1
Supervision eines Behandlungsteamsnur § 17dEntfällt 2018Hinweis⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt4

9-65Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern
9-66Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
9-67Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
9-68Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Änderungen2

2018Gestrichen
ersatzlos
2015Neu
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017