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9-656Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

9-65·Psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
≤18
Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Behandlung von Kindern und Jugendlichen; Aufnahme unter 18 Jahren (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).
nur § 17d
Gilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Alphabetisches Verzeichnis262

Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen
Eine Schlüsselnummer1:9-656
Regelbehandlung bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Kindern
Eine Schlüsselnummer1:9-656

Änderungen3

2018Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus 9-666
Titel geändert
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.