DRGSystemDeutschland

9-693.1Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen

9-69·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
≤18
Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Erhöhter Betreuungsaufwand bei Kindern und Jugendlichen (Ausnahme bis 21 bei Entwicklungsdefiziten).
nur § 17d
Gilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes6

9-693.10
Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode≤18
9-693.11
Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode≤18
9-693.12
Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode≤18
9-693.13
Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode≤18
9-693.14
Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode≤18
9-693.15
Mehr als 18 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode≤18

Änderungen2

2017Titel geändert
Einzelbetreuung bei psychischen und und/oder psychosomatischen Störungen und und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern und oder Jugendlichen
2015Neu
Einzelbetreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.