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ET05.03Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 18 Stunden pro Tag

VerwendungAbrechenbar je Tag — für jeden Tag, an dem der auslösende OPS-Kode gilt, zusätzlich zum Tagesentgelt der PEPP.
OPS 9-693.15Auslösend ist der unten genannte OPS-Kode, so wie er für den Tag kodiert ist.
PEPPV
  • Zusätzlich zu den bewerteten PEPP der Anlagen 1a und 2a (PEPP) — voll- und teilstationär (§ 6 Satz 1 PEPPV 2027).
  • Mit Ausnahme des ET02 auch an nicht abrechenbaren Verlegungstagen (§ 6 Satz 2).
  • Daneben sind Zusatzentgelte (ZP) abrechenbar (§ 6 Satz 3, § 5 Abs. 1 Satz 2).
  • Mehrere Differenzierungen desselben ET am selben Kalendertag sind nicht abrechenbar — z. B. neben ET02.03 nicht ET02.04 oder ET02.05 (Klarstellungen zur PEPPV 2027, Nr. 5).
Katalog 2027PEPP-Version 2027, Anlage 5

Entgelt berechnenPEPP-Entgeltkatalog 2027, Anlage 5 · § 1 Abs. 2, § 6 PEPPV

Bewertungsrelation je Tag · ET05.032,8169
Entgelt je Tag · 2,8169 × 320,00 €, auf Cent gerundet901,41 €
1 Tag901,41 €

Je Kalendertag höchstens eine Differenzierung desselben ET (Klarstellungen zur PEPPV, Nr. 5). Der Basisentgeltwert ist krankenhausindividuell und wird in diesem Browser gemerkt.

Auslösender OPS-Kode