9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen

9-64·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 22.12.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung10

Hinweis:
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen9-607, der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen9-61, der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen9-626 und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen9-634 angegeben werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist unabhängig von der Art der Behandlung einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt innerhalb der Woche ein Wechsel der Behandlungsart z.B. von Regelbehandlung auf Intensivbehandlung, werden die Therapieeinheiten aus den verschiedenen Behandlungsarten für die jeweilige Berufsgruppe zusammengezählt. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung), werden auch dann die Therapieeinheiten der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieeinheiten an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind mindestens 2 Mitarbeiter, von denen mindestens einer ein Arzt oder ein Psychologe ist, erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
▸ noch 4 Angaben
Hinweis:
Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit ist für die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu berücksichtigen
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten getrennt nach Einzel- und Gruppentherapie zu addieren. Für die Spezialtherapeuten sind die in Einzeltherapie erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es sind für jede Berufsgruppe gesondert die entsprechenden Kodes anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs2

SchlichtungKlärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP22.12.2022
gilt für Aufnahmen ab 01.02.2023 · auch für Rechnungen, die am 22.12.2022 in MD-Prüfung waren

Für Therapieeinheiten nach 9-649 und 9-696 bleiben ab Aufnahme pauschal einmalig 90 Minuten Therapeutengespräche aller Berufsgruppen zusammen als nicht kodierbare Aufnahmeuntersuchung unberücksichtigt; darüber hinausgehende Leistungen zählen. Somatische Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen werden nicht kodiert. Bezug: DKR PP014.

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Bei Prozeduren aus dem Bereich „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60...9-64)“ bzw. „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-65...

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 9-649 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

9-649.0
Keine Therapieeinheit pro WocheZusatzkodenur § 17dHinweis⚖ 2
9-649.1
Einzeltherapie durch Ärztenur § 17d⚖ 2
9-649.2
Gruppentherapie durch Ärztenur § 17d⚖ 2
9-649.3
Einzeltherapie durch Psychologennur § 17d⚖ 2
9-649.4
Gruppentherapie durch Psychologennur § 17d⚖ 2
9-649.5
Einzeltherapie durch Spezialtherapeutennur § 17d⚖ 2

Von diesen Kodes verlangt9

9-60Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-61Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-62Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-63Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-640Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-641Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-643Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting)
9-645Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
9-647Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen

Therapieeinheiten Psych

Tabellen der anrechenbaren Therapieeinheiten pro Patient in Abhängigkeit von der Dauer der Therapie und von der Anzahl der Patienten, die an der Gruppentherapie teilgenommen haben.

Die anrechenbaren Therapieeinheiten werden wie folgt berechnet: Die Gesamtanzahl der in einer Gruppentherapiesitzung erbrachten Therapieeinheiten (abhängig von der Dauer und der Anzahl der Therapeuten) wird durch die Anzahl der teilnehmenden Patienten geteilt. Dieser Anteil wird jedem teilnehmenden Patienten angerechnet.

Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Tabellen und zur einfacheren Benutzung für die Kodierung wurden die Werte kaufmännisch gerundet und auf zwei Nachkommastellen begrenzt. Bei softwaretechnischer Bearbeitung müssen die kaufmännische Rundung und die Begrenzung auf zwei Nachkommastellen berücksichtigt werden.

Anrechenbare Therapieeinheiten pro Patient für Erwachsene
Anzahl der Patienten pro GruppeTherapiedauer (Mindestdauer in Minuten)
Einzeltherapie1,00 TE2,00 TE3,00 TE
20,50 TE1,00 TE1,50 TE
30,33 TE0,67 TE1,00 TE
40,25 TE0,50 TE0,75 TE
50,20 TE0,40 TE0,60 TE
60,17 TE0,33 TE0,50 TE
70,14 TE0,29 TE0,43 TE
80,13 TE0,25 TE0,38 TE
90,11 TE0,22 TE0,33 TE
100,10 TE0,20 TE0,30 TE
110,09 TE0,18 TE0,27 TE
120,08 TE0,17 TE0,25 TE
130,08 TE0,15 TE0,23 TE
140,07 TE0,14 TE0,21 TE
150,07 TE0,13 TE0,20 TE
160,06 TE0,13 TE0,19 TE
170,06 TE0,12 TE0,18 TE
180,06 TE0,11 TE0,17 TE
Anrechenbare Therapieeinheiten pro Patient für Kinder und Jugendliche
Anzahl der Patienten pro GruppeTherapiedauer (Mindestdauer in Minuten)
Einzeltherapie1,00 TE2,00 TE3,00 TE
20,50 TE1,00 TE1,50 TE
30,33 TE0,67 TE1,00 TE
40,25 TE0,50 TE0,75 TE
50,20 TE0,40 TE0,60 TE
60,17 TE0,33 TE0,50 TE
70,14 TE0,29 TE0,43 TE
80,13 TE0,25 TE0,38 TE
90,11 TE0,22 TE0,33 TE
100,10 TE0,20 TE0,30 TE
110,09 TE0,18 TE0,27 TE
120,08 TE0,17 TE0,25 TE
130,08 TE0,15 TE0,23 TE
140,07 TE0,14 TE0,21 TE
150,07 TE0,13 TE0,20 TE

Änderungen1

2016Neu
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020