9-649.4 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen

9-64·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 22.12.2022 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

SchlichtungKlärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP22.12.2022
gilt für Aufnahmen ab 01.02.2023 · auch für Rechnungen, die am 22.12.2022 in MD-Prüfung warengilt über 9-649

Für Therapieeinheiten nach 9-649 und 9-696 bleiben ab Aufnahme pauschal einmalig 90 Minuten Therapeutengespräche aller Berufsgruppen zusammen als nicht kodierbare Aufnahmeuntersuchung unberücksichtigt; darüber hinausgehende Leistungen zählen. Somatische Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen werden nicht kodiert. Bezug: DKR PP014.

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gilt über 9-649

Bei Prozeduren aus dem Bereich „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60...9-64)“ bzw. „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-65...

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 9-649.4 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes17

9-649.40
Mehr als 0,05 bis 1 Therapieeinheit pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.41
Mehr als 1 bis 2 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.42
Mehr als 2 bis 3 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.43
Mehr als 3 bis 4 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.44
Mehr als 4 bis 5 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.45
Mehr als 5 bis 6 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.46
Mehr als 6 bis 7 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.47
Mehr als 7 bis 8 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.48
Mehr als 8 bis 9 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.49
Mehr als 9 bis 10 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.4a
Mehr als 10 bis 11 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.4b
Mehr als 11 bis 12 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.4c
Mehr als 12 bis 13 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.4d
Mehr als 13 bis 14 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.4e
Mehr als 14 bis 15 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.4f
Mehr als 15 bis 16 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2
9-649.4g
Mehr als 16 Therapieeinheiten pro WocheZusatzkodenur § 17d⚖ 2

Therapieeinheiten Psych

Tabellen der anrechenbaren Therapieeinheiten pro Patient in Abhängigkeit von der Dauer der Therapie und von der Anzahl der Patienten, die an der Gruppentherapie teilgenommen haben.

Die anrechenbaren Therapieeinheiten werden wie folgt berechnet: Die Gesamtanzahl der in einer Gruppentherapiesitzung erbrachten Therapieeinheiten (abhängig von der Dauer und der Anzahl der Therapeuten) wird durch die Anzahl der teilnehmenden Patienten geteilt. Dieser Anteil wird jedem teilnehmenden Patienten angerechnet.

Zur besseren Übersichtlichkeit dieser Tabellen und zur einfacheren Benutzung für die Kodierung wurden die Werte kaufmännisch gerundet und auf zwei Nachkommastellen begrenzt. Bei softwaretechnischer Bearbeitung müssen die kaufmännische Rundung und die Begrenzung auf zwei Nachkommastellen berücksichtigt werden.

Anrechenbare Therapieeinheiten pro Patient für Erwachsene
Anzahl der Patienten pro GruppeTherapiedauer (Mindestdauer in Minuten)
Einzeltherapie1,00 TE2,00 TE3,00 TE
20,50 TE1,00 TE1,50 TE
30,33 TE0,67 TE1,00 TE
40,25 TE0,50 TE0,75 TE
50,20 TE0,40 TE0,60 TE
60,17 TE0,33 TE0,50 TE
70,14 TE0,29 TE0,43 TE
80,13 TE0,25 TE0,38 TE
90,11 TE0,22 TE0,33 TE
100,10 TE0,20 TE0,30 TE
110,09 TE0,18 TE0,27 TE
120,08 TE0,17 TE0,25 TE
130,08 TE0,15 TE0,23 TE
140,07 TE0,14 TE0,21 TE
150,07 TE0,13 TE0,20 TE
160,06 TE0,13 TE0,19 TE
170,06 TE0,12 TE0,18 TE
180,06 TE0,11 TE0,17 TE
Anrechenbare Therapieeinheiten pro Patient für Kinder und Jugendliche
Anzahl der Patienten pro GruppeTherapiedauer (Mindestdauer in Minuten)
Einzeltherapie1,00 TE2,00 TE3,00 TE
20,50 TE1,00 TE1,50 TE
30,33 TE0,67 TE1,00 TE
40,25 TE0,50 TE0,75 TE
50,20 TE0,40 TE0,60 TE
60,17 TE0,33 TE0,50 TE
70,14 TE0,29 TE0,43 TE
80,13 TE0,25 TE0,38 TE
90,11 TE0,22 TE0,33 TE
100,10 TE0,20 TE0,30 TE
110,09 TE0,18 TE0,27 TE
120,08 TE0,17 TE0,25 TE
130,08 TE0,15 TE0,23 TE
140,07 TE0,14 TE0,21 TE
150,07 TE0,13 TE0,20 TE

Änderungen2

2023Titel geändert
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychotherapeuten und/oder Psychologen
2016Neu
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020