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9-645.1Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht

9-64·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
nur § 17d
Gilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes3

9-645.13
Mehr als 1 bis zu 2 Stunden (erhöhter Aufwand)nur § 17dZusatzkode
9-645.14
Mehr als 2 bis zu 4 Stunden (deutlich erhöhter Aufwand)nur § 17dZusatzkode
9-645.15
Mehr als 4 Stunden (stark erhöhter Aufwand)nur § 17dZusatzkode

Änderungen3

2023Titel geändert
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Ärzte Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht
2015Titel geändert
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, überwiegend oder ausschließlich durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
2014Neu
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, überwiegend oder ausschließlich durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.