DRGSystemDeutschland

OPS-301

Operationen- und Prozedurenschlüssel

9-640.04
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mindestens 2 bis zu 4 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-640.05
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 4 bis zu 6 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-640.06
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 6 bis zu 12 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-640.07
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-640.08
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 18 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.00
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.01
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.02
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.03
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.04
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.10
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.11
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.12
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.13
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-641.14
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro Tagnur § 17dZusatzkode
9-642
Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17dZusatzkodeStrukturprüfung26
9-643.0
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 1 bis höchstens 7 Tagenur § 17dZusatzkode
9-643.1
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 8 bis höchstens 14 Tagenur § 17dZusatzkode
9-643.2
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 15 bis höchstens 21 Tagenur § 17dZusatzkode
9-643.3
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 22 bis höchstens 28 Tagenur § 17dZusatzkode
9-643.4
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 29 bis höchstens 35 Tagenur § 17dZusatzkode
9-643.5
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 36 bis höchstens 42 Tagenur § 17dZusatzkode
9-643.6
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 43 bis höchstens 49 Tagenur § 17dZusatzkode
9-643.7
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting: Mindestens 50 Tagenur § 17dZusatzkode
9-644.0
Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen: Ganztägiges Hometreatmentnur § 17dZusatzkode
9-644.1
Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen: Halbtägiges Hometreatmentnur § 17dZusatzkode
9-644.2
Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen: Halbtägige tagesklinische Behandlungnur § 17dZusatzkode
9-645.03
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Erwachsenen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 Stundennur § 17dZusatzkode
9-645.04
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Erwachsenen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 Stundennur § 17dZusatzkode
9-645.05
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Erwachsenen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 4 Stundennur § 17dZusatzkode
9-645.13
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 Stundennur § 17dZusatzkode
9-645.14
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 Stundennur § 17dZusatzkode
9-645.15
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen durch Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 4 Stundennur § 17dZusatzkode
9-647.0
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 1 Behandlungstagnur § 17dZusatzkode
9-647.1
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 2 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.2
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 3 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.3
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 4 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.4
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 5 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.5
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 6 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.6
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 7 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.7
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 8 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.8
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 9 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.9
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 10 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.a
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 11 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-647.b
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 12 Behandlungstagenur § 17dZusatzkode
9-649.0
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Keine Therapieeinheit pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.10
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 1 Therapieeinheit pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.11
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 2 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.12
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 3 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.13
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 4 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.14
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 5 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.15
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 6 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.16
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 7 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.17
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 8 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.18
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 9 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-649.19
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 10 Therapieeinheiten pro Wochenur § 17dZusatzkode
9-64a.0
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 1 bis höchstens 7 Tagenur § 17dZusatzkode
9-64a.1
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 8 bis höchstens 14 Tagenur § 17dZusatzkode
9-64a.2
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 15 bis höchstens 21 Tagenur § 17dZusatzkode
9-64a.3
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 22 bis höchstens 28 Tagenur § 17dZusatzkode
9-64a.4
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 29 bis höchstens 35 Tagenur § 17dZusatzkode
9-64a.5
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 36 bis höchstens 42 Tagenur § 17dZusatzkode
9-64a.6
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 43 bis höchstens 49 Tagenur § 17dZusatzkode
9-64a.7
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 50 Tagenur § 17dZusatzkode