9-640.07 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag

9-64·Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
nur § 17dGilt nur nach § 17d KHG — im PEPP-System der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, nicht im DRG-System.
ET: ET01.05Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik je Tag ein ergänzendes Tagesentgelt aus (§ 6 PEPPV). Die Bewertungsrelation je Tag steht unten.

Ergänzende Tagesentgelte (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ET01.05
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag2,3803 BR/Tag
  • Je Tag zusätzlich zum Tagesentgelt der bewerteten PEPP (voll- und teilstationär, § 6 PEPPV).
  • ≈ 761,70 € je Tag bei 320,00 € Basisentgeltwert

Alphabetisches Verzeichnis1

Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen mit 1:1-Betreuung mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen4

2019Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 9-640.06
Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus 9-640.08
Titel geändert
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 12 bis unter zu 18 Stunden pro Tag
2016Neu
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: 12 bis unter 18 Stunden pro Tag
übergeleitet aus 9-640.019-640.02

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023