9-60...9-64 Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · zuletzt 08.07.2014 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung3

Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie ggf. auch im Lebensumfeld des Patienten
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs3

BfArM-FAQZuordnung von Therapieverfahren zu Berufsgruppen bei der Ermittlung der Therapieeinheiten08.07.2014
seit Jahrgang 2019gilt über 9-60

Wie sind die in den OPS-Kodes 9-60 und 9-63 genannten Verfahren (z.B. Biofeedback), die in den Hinweisen Spezialtherapeuten zugeordnet sind, bei der Ermittlung der Therapieeinheiten zu berücksichtigen, wenn diese Verfahren durch Ärzte oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen angewandt werden?

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seit OPS 2023

Die Zuordnungen von Therapieverfahren zu Berufsgruppen beschreiben Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berufsgruppen, die die Leistung erbringen.

Wenn Verfahren (z.B. Biofeedback), die Spezialtherapeuten zugeordnet sind, durch Ärzte oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen erbracht werden, sind diese Verfahren dementsprechend bei den Ärzten oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen als Therapieeinheiten zu berücksichtigen.

Dagegen können Verfahren, die ausschließlich Ärzten oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen zugeordnet sind, nicht bei Spezialtherapeuten angerechnet werden.

OPS 2019 bis OPS 2022

Wie sind die in den OPS-Kodes 9-60 und 9-63 genannten Verfahren (z.B. Biofeedback), die in den Hinweisen Spezialtherapeuten zugeordnet sind, bei der Ermittlung der Therapieeinheiten zu berücksichtigen, wenn diese Verfahren durch Ärzte und Psychologen angewandt werden?

Die Zuordnungen von Therapieverfahren zu Berufsgruppen beschreiben Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berufsgruppen, die die Leistung erbringen.

Wenn Verfahren (z.B. Biofeedback), die Spezialtherapeuten zugeordnet sind, durch Ärzte und Psychologen erbracht werden, sind diese Verfahren dementsprechend bei den Ärzten und Psychologen als Therapieeinheiten zu berücksichtigen.

Dagegen können Verfahren, die ausschließlich Ärzten und Psychologen zugeordnet sind, nicht bei Spezialtherapeuten angerechnet werden.

OPS 2014 bis OPS 2018

Wie sind die in den OPS-Kodes 9-60 und 9-63 genannten Verfahren (z.B. Biofeedback), die in den Hinweisen Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen zugeordnet sind, bei der Ermittlung der Therapieeinheiten zu berücksichtigen, wenn diese Verfahren durch Ärzte und Psychologen angewandt werden?

Die Zuordnungen von Therapieverfahren zu Berufsgruppen beschreiben Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berufsgruppen, die die Leistung erbringen.

Wenn Verfahren (z.B. Biofeedback), die Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonal zugeordnet sind, durch Ärzte und Psychologen erbracht werden, sind diese Verfahren dementsprechend bei den Ärzten und Psychologen als Therapieeinheiten zu berücksichtigen.

Dagegen können Verfahren, die ausschließlich Ärzten und Psychologen zugeordnet sind, nicht bei Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonal angerechnet werden.

BfArM-FAQPsychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin07.07.2011
seit Jahrgang 2011gilt über 9-60

Wie kodiert eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin ihre Leistungen im Bereich 9-60 bis 9-69?

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seit OPS 2023

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychotherapeuten und/oder Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2016 bis OPS 2022

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

OPS 2011 bis OPS 2015

Eine psychotherapeutisch fortgebildete Diplompädagogin erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Kodes für die Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen, indem sie z.B. auf der Station psychotherapeutische Einzelgespräche führt. Kodiert diese Fachkraft ihre Leistungen dann in der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen oder in der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten?

Ausschlaggebend ist bei gleicher Tätigkeit und entsprechender Qualifikation die Vergütung. Ist die beispielhaft in der Frage angegebene Diplompädagogin entsprechend einer Psychologin eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der (Ärzte und) Psychologen. Ist sie wie eine Spezialtherapeutin (z.B. in der Berufsgruppe der Heilpädagogen/Sozialarbeiter) eingruppiert, kodiert sie ihre Leistung als Leistung der Berufsgruppe der Spezialtherapeuten.

Bei Prozeduren aus dem Bereich „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60...9-64)“ bzw. „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-65...

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes17

9-607
Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17d⚖ 3
9-617
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 1 Merkmalnur § 17d
9-618
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 2 Merkmalennur § 17d⚖ 1
9-619
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 3 Merkmalennur § 17dET: ET02.03⚖ 1
9-61a
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 4 Merkmalennur § 17dET: ET02.04
9-61b
Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 5 oder mehr Merkmalennur § 17dET: ET02.05
9-626
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17d
9-634
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17d⚖ 1
9-640
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17d9 Hinweise
9-641
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17d6 Hinweise
9-642
Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei ErwachsenenZusatzkodenur § 17d10 Hinweise
9-643
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting)nur § 17d16 HinweiseExklusivum
9-644
Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenennur § 17d2 Hinweise
9-645
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17d12 Hinweise
9-647
Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenennur § 17d14 Hinweise
9-649
Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenennur § 17d10 Hinweise⚖ 2
9-64a
Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kindnur § 17d21 Hinweise2 Exklusiva⚖ 1

Abkürzungen im Text1

KHGKrankenhausfinanzierungsgesetz

Änderungen

2010Bestand
Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2023 · Stand 21.10.2022 · © BfArM 1994-2023